Rechtsprechung
BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erlass einer eA, mit der die Zwangsvollstreckung aus einem gegenüber einem ausländischen Staat ergangenen arbeitsgerichtlichen Teilversäumnisurteil vorläufig ausgesetzt wird
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 45 Abs 2 ArbGG, Art 10 DBA GRC
Erlass einer eA, mit der die Zwangsvollstreckung aus einem gegenüber einem ausländischen Staat ergangenen arbeitsgerichtlichen Teilversäumnisurteil vorläufig ausgesetzt wird - Wolters Kluwer
Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG zur Aussetzung der Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat; Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat nach den allgemeinen Regelungen des Völkerrechts
- rewis.io
Erlass einer eA, mit der die Zwangsvollstreckung aus einem gegenüber einem ausländischen Staat ergangenen arbeitsgerichtlichen Teilversäumnisurteil vorläufig ausgesetzt wird
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG zur Aussetzung der Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat; Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat nach den allgemeinen Regelungen des Völkerrechts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Karlsruhe stoppt vorläufig Zwangsvollstreckung gegen Griechenland
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (37)
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG können sich daher nicht nur inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 75, 192 ), sondern auch ausländische juristische Personen des privaten (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 21, 207 ; 23, 229 ; 64, 1 ) wie des öffentlichen Rechts berufen, und damit auch ausländische Staaten (vgl. BVerfGK 1, 32 ; 9, 211 ).Sowohl die unterbliebene Vorlage gemäß § 45 Abs. 2 ArbGG an den Großen Senat als auch die unterbliebene Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG können eine Verletzung des Rechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG begründen, sofern das Bundesarbeitsgericht eine gebotene Vorlage nicht nur rechtsfehlerhaft, sondern willkürlich unterlassen hat (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ; 13, 132 ; 19, 38 ; 64, 1 ; 96, 68 ).
Zwar ist die Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat nach den allgemeinen Regelungen des Völkerrechts nicht generell unzulässig (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ).
Für Ansprüche aus hoheitlichem Handeln ist die Immunität jedoch anerkannt (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ).
- BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03
Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische …
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Zwar ist die Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat nach den allgemeinen Regelungen des Völkerrechts nicht generell unzulässig (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ).Für Ansprüche aus hoheitlichem Handeln ist die Immunität jedoch anerkannt (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ).
Auch stellt der Zugriff auf Vermögenswerte eines ausländischen Staates in jedem Fall einen besonders schweren Eingriff in dessen Souveränität dar (vgl. BVerfGE 117, 141 ).
- BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
Dies muss bei der Gesamtabwägung besonders ins Gewicht fallen (vgl. BVerfGE 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ), weil bei anderen Völkerrechtssubjekten Zweifel an der Völkerrechtstreue der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bereitschaft, sich zukünftig an das Völkergewohnheitsrecht halten zu wollen, entstehen könnten, und dies zu außenpolitischen Nachteilen führen kann.
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, ihr der Erfolg in der Hauptsache aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ; stRspr).
- BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
Philippinische Botschaft
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Zwar ist die Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat nach den allgemeinen Regelungen des Völkerrechts nicht generell unzulässig (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ).Für Ansprüche aus hoheitlichem Handeln ist die Immunität jedoch anerkannt (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ).
- BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, ihr der Erfolg in der Hauptsache aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ; stRspr).
- BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des …
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, ihr der Erfolg in der Hauptsache aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ; stRspr).
- BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90
Einigungsvertrag
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Dies muss bei der Gesamtabwägung besonders ins Gewicht fallen (vgl. BVerfGE 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ), weil bei anderen Völkerrechtssubjekten Zweifel an der Völkerrechtstreue der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bereitschaft, sich zukünftig an das Völkergewohnheitsrecht halten zu wollen, entstehen könnten, und dies zu außenpolitischen Nachteilen führen kann.
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
- BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine …
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, ihr der Erfolg in der Hauptsache aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ; stRspr).
- BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93
Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die …
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
- BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
Sparkassen
- BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96
DDR-Botschafter
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
- BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen …
- BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
- BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden …
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
- BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66
Flächentransistor
- BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
- BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73
Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Grundvertrags mit der …
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
- BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
- BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
AG in Zürich
- BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56
Heilmittelwerbeverordnung
- BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63
S-Urteil des Bundesfinanzhofes
- BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65
Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes
- BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 799/04
Mangels Vorlageverpflichtung gem Art 100 Abs 2 GG keine Verletzung der Garantie …
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
Sie gelten daher unabhängig von Art. 19 Abs. 3 GG grundsätzlich auch für ausländische juristische Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, für Bund, Länder und Gemeinden und selbst für ausländische Staaten, die Verfahrensbeteiligte vor deutschen Gerichten sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 736/13 -, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 -, Rn. 17). - BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20
Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen
(3) Schließlich sichert Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die prozedurale Gerechtigkeit als Voraussetzung einer richtigen Entscheidung (vgl. BVerfG 16. Oktober 2013 - 2 BvR 736/13 - Rn. 9) . - LAG München, 23.01.2014 - 3 Sa 676/12
Deutsche Gerichtsbarkeit, Staatenimmunität, Vergütung, Gehaltskürzung, …
3 Sa 676/12 - 11 rechtlichen Charakter, der im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.10.2013 - 2 BvR 736/13 - ebenfalls Staatenimmunität begründe.Im Unterschied zu dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Sachverhalt im Beschluss vom 16.10.2013 (2 BvR 736/13) geht es vorliegend nicht um eine vom griechischen Staat erhobene (Sonder-)Steuer auf Arbeitseinkommen, sondern um zwei Gehaltskürzungen.